1. Vertragsabschluss
1.1. Geltung der AGB
FSZ - Halberstadt Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH betriebenen Anlagen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag" berechtigt sind.
1.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den gebuchten Bereichen ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Anlage.
2. Nutzung des Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt
2.1. Umfang der Nutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zu den vertraglich vereinbarten Bereichen und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist berechtigt, einzelne Anlagen innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der Internetseite des FSZ rechtzeitig vor der Sperrung bekannt geben, sofern es sich nicht um eine Havarie oder behördlich angeordnete Schließung handelt. Eine Schließung der Anlage aufgrund einer Revision berechtigt das Mitglied nicht zur Kürzung des Nutzungsbeitrages.
2.2. Zutritt nur mit Mitgliedskarte
Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in die vertraglich vereinbarten Anlagen der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH. Ohne Vorlage der Mitgliedskarte ist der Zutritt grundsätzlich nicht möglich.
2.3. Hausordnung
Die Mitglieder sind verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Anlagen und zur Wahrung der Rechte anderer Besucher. Diese Hausordnung kann und wird im Falle einer pandemischen Situation ggfs. um Schutzmaßnahmen ergänzt.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Anlage, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5. Hausverbot bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung bzw. Nichtbefolgung der Weisungen des Personals ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und wenn erforderlich die Polizei einzuschalten. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Hausordnung bzw. Weisungen des Personals, ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich zu kündigen.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung von Sonderveranstaltungen und/oder Events ist nicht im Mitgliedsbeitrag inkludiert.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1. Umgang mit der Mitgliedskarte
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich persönlich, per E-Mail oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist die Mitgliedskarte abzugeben (spätestens am Folgetag des letzten gültigen Vertragstages).
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Mitgliedskarte / Ersatz-Mitgliedskarte
Für die Ausstellung der Mitgliedskarte bei Vertragsabschluss wird keine Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung werden RE-Aktivierungskosten in Höhe von 10,00 € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Mitgliedskarte verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.
3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, wird die Mitgliedskarte mit einem Lichtbild des Mitglieds versehen. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zur Anlage durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH unverzüglich mitzuteilen.
4. Beiträge
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils auf den darauffolgenden Monatsersten fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4.1.2. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt für das Mitglied auch bestehen, wenn das Mitglied Leistungen der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH berechtigt, den monatlichen Beitrag anzupassen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Die Erhöhung des Beitrags beschränkt sich auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2. Eine Anpassung des Grundtarifs durch die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH wird jeweils zum 01. Januar des laufenden Kalenderjahres möglich.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Bearbeitungskosten (z. B. für die Ersatz-Mitgliedskarte sowie für evtl. Ruhezeiten) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Kosten aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH berechtigt, den Gesamtbetrag für die Restlaufzeit der Mitgliedschaft sofort fällig zu stellen oder dem Mitglied außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. Sondertarife
Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten im Sea Land gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr / Semester / Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraumes erneut erbracht werden. Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.
6. Vertragslaufzeit / Ruhen des Vertrages / Kündigung
6.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
6.2. Ruhen des Vertrages
6.2.1. Kann das Mitglied die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, beispielsweise Krankheit, für die Dauer von mindestens vier Wochen nicht in Anspruch nehmen, ruht das Vertragsverhältnis auf Antrag des Mitglieds ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt der vorgenannten Gründe folgt, für den gesamten Monat. Eine monatsweise Verlängerung kann verlangt werden.
6.2.2. Der Antrag ist unverzüglich nach Eintritt der vorgenannten Gründe in Textform zu stellen. Für die Einrichtung eines ruhenden Vertragsverhältnisses werden von der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH Bearbeitungskosten in Höhe von 10,00 € erhoben.
6.2.3. Für die Dauer des Ruhens des Vertrages ist das Mitglied von der Zahlung der fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Anlagen der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
6.2.4. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
6.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
6.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Ruhezeit durch das Mitglied
6.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Ruhezeit durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
6.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH, Gebrüder-Rehse-Str. 12, 38820 Halberstadt oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse: meinvertrag@fsz-halberstadt.de zu versenden.
7. Haftung der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH. Sollten Unfälle aus grober Fahrlässigkeit, gesundheitlichen Vorschädigungen oder außerhalb der gesetzlichen Haftpflichtversicherung auftreten, besteht seitens der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH keine Haftung. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernimmt die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH keine Haftung. Für schuldhafte und/oder grob fahrlässige Sachbeschädigungen haftet der Verursacher.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2. Änderungen dieser AGB
Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Fall eines Widerspruchs ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen.
8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.5. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Abweichende Bestimmungen zu diesem Vertrag sind schriftlich festzuhalten.
9. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Ihre Einwilligung keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsbearbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Mitarbeiter der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH sind unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: meinvertrag@fsz-halberstadt.de und die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Jens Keuthmann lautet: jens.keuthmann@fsz-halberstadt.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Telefon: 0391-818030, poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de. Ihnen stehen gegenüber der Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Sie haben bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
10. Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
11. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen und Vertragspartner ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht in Halberstadt.