Stellplatzordnung
(1) Nutzung
Betreiber dieses Reisemobilstellplatzes ist die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH, Gebrüder- Rehse Straße 12, 38820 Halberstadt. Der Reisemobilstellplatz darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Der Aufenthalt ist nur mit gültigem Parkschein gestattet. Das Umgrenzen der Standplätze mit Einfriedigungen, Vorzelt und das Zelten sind verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch die Wohnmobile oder deren Ausrüstung gefährdet oder belästigt wird. Eventuelle Haftungsansprüche gehen in jedem Fall zu Lasten der Verursacher. Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Platz steht für nur für Wohnmobile zur Verfügung.
(2) Öffnungszeiten und Aufenthaltsdauer
Der Platz ist ganzjährig geöffnet, jedoch beschränkt sich die Aufenthaltsdauer auf maximal drei Nächte. Die Anreise auf dem Stellplatz ist jederzeit möglich, die Abreise muss bis spätestens 14:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
(3) Ruhezeiten
Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr einzuhalten. In diesen Zeiten ist die Benutzung von Musikboxen oder anderen Tonwiedergabegeräten in gedämpfter Lautstärke zu gestalten, so dass andere Personen nicht gestört werden. Lärmbelästigungen und das Bewegen der Fahrzeuge sind während der Ruhezeiten auf das Notwendigste zu beschränken.
(4) Entgelt
Die Stellplatzgebühr wird mit der Anmeldung an der Kasse im SeaLand fällig. Der Parkschein ist hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen. Pro Stellplatz ist ein Wohnmobil parkberechtigt.
(5) Versorgung
Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen gegen zusätzliches Nutzungsentgelt Automaten zur Verfügung. Die Abwasser- und Fäkalienentsorgung ist an den dafür vorgesehenen Einrichtungen durchzuführen. Das Waschen der Fahrzeuge ist auf dem Wohnmobilstellplatz nicht erlaubt. Die Benutzung von Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet. Die Stromabnahme ist nur an dem jeweils zugeordneten Stromanschluss gestattet. Mehrfachabnahmen sind grundsätzlich untersagt. Verunreinigungen beim Entsorgen ist zu unterlassen, Wasser ist nachzuspülen, um Geruchsbildung zu vermeiden. Kassettentoiletten dürfen nicht am Wasserhahn an der Brauchwasser-Zapfsäule nachgespült werden.
(6) Müll-Entsorgung
Im Interesse aller Nutzer ist der Reisemobilstellplatz sauber zu halten. Die Müllentsorgung ist nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern vorzunehmen. Auf die strikte Mülltrennung ist zu achten.
(7) Feuer
Offene Feuerstellen sind auf dem Wohnmobilstellplatz verboten.
(8) Reservierung
Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet. Eine Vorabbuchung ist nicht möglich.
(9) Hunde
Hunde sind auf dem Stellplatz erlaubt, müssen aber ständig angeleint sein. Die Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes ist dabei selbstverständlich.
(10) Verhalten
Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und nachbarschaftliches Verhalten. Bitte parken Sie ihr Reisemobil innerhalb der vorgegebenen Markierung mit ausreichend Abstand zum benachbarten Reisemobil. Alle Fahrwege, Fußwege (rot markiert) und Rangierbereiche sind freizuhalten. Wohnmobile sind so abzustellen, dass Front und Heck zum Ende der Stellfläche ausgerichtet sind.
Die Betriebsgesellschaft Freizeit- und Sportzentrum Halberstadt mbH ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn die Stellplatzgebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde, bzw. dieses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Übernachtungsplatz als erforderlich erscheint. Der Stellplatz ist videoüberwacht. Mit dem Anmieten des Stellplatzes und der Entrichtung der Parkgebühr akzeptieren Sie unsere Stellplatzordnung.
Halberstadt, im Juni 2023